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Die private Haftpflichtversicherung

Ebenso wenig wie Unwissen vor Strafe schützt, gilt dies  für unbeabsichtigt verursachte Schäden. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Schadenersatz. Die private Haftpflichtversicherung greift bei drohenden Kosten für Reparaturen, für Ersatz der beschädigten Güter und bei Kosten für kalkulierte Nutzungsausfälle (wenn beispielsweise ein beruflich notwendiges Arbeitsgerät beschädigt wird). Besonders heftige Unkosten können aufkommen, wenn gar jemand im Zuge des Unfalls zu Schaden kam. Dann stehen Forderungen wie Schmerzensgeld oder schlimmstenfalls gar Renten im Raum, falls der Geschädigte dauerhaft arbeitsunfähig wird. Auch dann hilft eine private Haftpflichtversicherung.