Ebenso wenig wie Unwissen vor Strafe schützt, gilt dies für unbeabsichtigt verursachte Schäden. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Schadenersatz. Die private Haftpflichtversicherung greift bei drohenden Kosten für Reparaturen, für Ersatz der beschädigten Güter und bei Kosten für kalkulierte Nutzungsausfälle (wenn beispielsweise ein beruflich notwendiges Arbeitsgerät beschädigt wird). Besonders heftige Unkosten können aufkommen, wenn gar jemand im Zuge des Unfalls zu Schaden kam. Dann stehen Forderungen wie Schmerzensgeld oder schlimmstenfalls gar Renten im Raum, falls der Geschädigte dauerhaft arbeitsunfähig wird. Auch dann hilft eine private Haftpflichtversicherung.
Wann und wie viel zahlt die Haftpflichtversicherung?
Damit eine private Haftpflichtversicherung einen Schadenersatzfall übernimmt, muss dieser Resultat eines Unfalls sein. Mutwillige Schäden deckt eine private Haftpflichtversicherung nicht ab. Des Weiteren müssen die Ansprüche des Geschädigten nachweislich berechtigt sein. Im eigenen Interesse prüft eine private Haftpflichtversicherung jeden individuellen Schadenersatzfall, um dessen Rechtmäßigkeit sicherzustellen. Dadurch ist eine private Haftpflichtversicherung auch eine indirekte Rechtsschutzversicherung für ihre Versicherten, da diese so vor unberechtigten oder überzogenen Forderungen geschützt werden.
Wie viel eine Haftpflichtversicherung pro Schadensfall zahlt, hängt von der vertraglich vereinbarten Deckungssumme ab. Je höher diese festgelegt wird, desto teurer fallen jedoch die Tarife für den Versicherten aus. Allerdings kann man diese mit einer Selbstkostenbeteiligung wieder reduzieren. Man legt einen Schwellenwert fest, bis zu dem man Schäden aus eigener Tasche bezahlt. Dann tritt Versicherungsschutz zwar erst ab Schäden einer bestimmten Größenordnung ein. Dafür kann die Deckungssumme durchaus höher ausfallen – bei moderat bleibenden Tarifen.
Übrigens versichert eine private Haftpflichtversicherung auch bis zu ein Jahr lang Schäden, die während eines vorübergehendem Auslandsaufenthalts angerichtet werden. Ebenso ist bei bestehender Ehe die ganze Familie mitversichert. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften immerhin noch beide Partner. Und wenn man mal selber geschädigt wird und der Unfallgegner ist unversichert? Kein Problem! Viele private Haftpflichtversicherungen bieten Forderungsausfalldeckungen an, die sicherstellen, dass man sein Geld bekommt.